Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Automation Dr. Nix GmbH & Co. KG im kaufmännischen Verkehr
für den Online-Shop


I. Geltungsbereich

1. Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend Besteller) über unseren Online-Shop https://www.q-nix.com/shop/ (nachfolgend der „Online-Shop“) unterliegen diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingung (nachfolgend Verkaufsbedingungen).

2. Diese Verkaufs-bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Besteller bestätigt dies mit seiner aktiven Zustimmung (aktives Setzen eines Häkchens) im Rahmen der Bestellung im Online-Shop.

3. Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

4. Die Verträge mit dem Besteller werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache geschlossen, abhängig davon, ob der Besteller die Bestellung über die deutschsprachige oder englischsprachige Seite des Online-Shops abgibt. Erfolgt die Bestellung des Bestellers über unsere deutschsprachige Website, ist dementsprechend ausschließlich die deutsche Version dieser Verkaufsbedingungen maßgeblich. Erfolgt die Bestellung über unsere englischsprachige Website, ist ausschließlich die englische Version dieser Verkaufsbedingungen maßgeblich. Englischsprachigen Begriffen, denen die entsprechenden deutschen Begriffe beigefügt sind, kommt stets die Bedeutung des jeweiligen deutschen Begriffs zu.

5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

6. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.



II. Angebot und Vertragsabschluss

1. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit nicht einzelvertraglich etwas Anderes geregelt ist. Zumutbare Änderungen in technischer Hinsicht sowie in Form, Farbe und sonstigen Gegebenheiten bleiben vorbehalten, soweit sie die Zweckmäßigkeit nicht beeinträchtigen.

2. Durch Aufgabe einer Bestellung im Online-Shop macht der Besteller ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Wir können das Angebot bis zum Ablauf des 7. (siebten) auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.

3. Wir werden dem Besteller zeitnah nach Eingang des Angebotes eine Bestätigung über den Erhalt zusenden. Dies stellt keine Annahme des Angebots dar. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, wenn wir gegenüber dem Besteller (per E-Mail) die Annahme erklären oder das Produkt absenden. Der Kaufvertrag mit dem Besteller kommt erst mit unserer Annahme zustande.



III. Vertragsinhalt

1. Der Umfang der Lieferverpflichtung richtet sich nach der Auftragsbestätigung.

2. Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes sind nur die konkreten Angaben zum Kaufgegenstand in der Auftragsbestätigung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Auftragsausführung nach Maßgabe unserer Verkaufsunterlagen (Beschreibungen, Drucksachen, Prospekte, Maßblätter, Angaben auf unserer Homepage und im Online-Katalog). An unseren Modellen, Plänen und Zeichnungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.

3. Im Übrigen dienen technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbe-schriften usw. nur der allgemeinen Warenbeschreibung. Sie sind nur annähernd maßgebliche Angaben. Änderungen in der Konstruktion, Form, Gewicht, Maße, Ausführung und Farbe unserer Erzeugnisse bleiben in vorgenanntem Rahmen vorbehalten, soweit sie nicht Funktion und Einsatzmöglichkeit der Ware verändern und sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung für den Besteller zumutbar sind.

4. Den Sonden werden Prüfzertifikate beigelegt. Weiteres Zubehör ist davon ausgenommen. Sonstige Dokumentationen sind bei der Auftragserteilung ausdrücklich zu bestellen. Sie werden gesondert berechnet.



IV. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt II annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich ohne gesonderte Aufforderung zurückzusenden.



V. Mitteilungspflichten des Bestellers

Der Besteller ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung alle erforderlichen Angaben über die beabsichtigte Verwendung des Liefergegenstandes zu machen. Dies gilt insbesondere für die Verwendung zu militärischen Zwecken und dann, wenn die zu liefernden Waren in Verbindung mit giftigen, feuergefährlichen, ätzenden und explosiven Medien sowie sonstigen schädlichen Stoffen oder unter besonderen Temperatur- und Druckverhältnissen eingesetzt werden sollen oder spezifische Betriebsbedingungen anderer Art vorliegen. Der Besteller darf Waren nicht in sanktionierte oder Embargo-Länder liefern/verkaufen.



VI. Preise und Zahlung

1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung und sonstige Nebenleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind vom Besteller zu tragen.

2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist, liefern wir nur gegen Vorkasse (in der im Online-Shop auf dem Bestellformular angegebenen Weise) jeweils gegen Rechnung.

3. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden sind auf unserer Webseite oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung ausgewiesen, spätestens aber im abschließenden Bestellprozess an der „Kasse“ genannt. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 (drei) Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.



VII. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung

Der Besteller kann mit eigenen Ansprüchen gegen uns nur dann aufrechnen, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte können vom Besteller nur dann ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch des Bestellers auf demselben einzelvertraglich geregelten Rechtsverhältnis beruht, Zurückbehaltungsrechte wegen Ansprüchen aufgrund eines nicht im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag geschlossenen Anspruches sind nicht zulässig.



VIII. Lieferzeit

1. Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Fristen für den Versand der Ware beginnen, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages. Für die Einhaltung des Versandtermins ist der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich.

2. Von uns angegebene Fristen für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu 7 (sieben) Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist. Ist keine Frist oder kein Termin für den Versand angegeben oder sonst vereinbart, gilt eine Versendung innerhalb von 5 (fünf) Werktagen als vereinbart.

3. Wir sind zum jederzeitigen Abverkauf der Ware berechtigt (auch soweit diese auf dem Bestellformular als „auf Lager“ ausgezeichnet ist), wenn die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 (fünf) Werktagen nach unserer Annahme des Angebots bei uns eingeht. In diesem Fall erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten oder von uns angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht.

4. In dem Fall, dass unser Lieferant Ware, die auf dem Bestellformular als „nicht vorrätig“ angegeben oder die gem. Absatz 3 abverkauft wurde, nicht rechtzeitig an uns liefert, verlängert sich die jeweils maßgebliche Versandfrist bis zur Belieferung durch unseren Lieferanten zzgl. eines Zeitraums von 3 (drei) Werktagen, jeweils vorausgesetzt,
• die Verzögerung der Lieferung durch unseren Lieferanten ist nicht von uns zu vertreten und
• wir haben die Ware vor Zustandekommen des Kaufvertrages (bzw. im Fall des Absatz 3 dem Zeitpunkt des Abverkaufs) so rechtzeitig nachbestellt, dass unter normalen Umständen mit einer rechtzeitigen Belieferung gerechnet werden konnte.
Falls die Ware ohne unser Verschulden nicht oder trotz rechtzeitiger Nachbestellung nicht rechtzeitig lieferbar ist, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Wir werden die Nichtverfügbarkeit der Ware dem Besteller unverzüglich anzeigen und ihm im Falle eines Rücktritts seine an uns geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.

5. Hat der Besteller in einer Bestellung mehrere getrennt nutzbare Produkte gekauft, können wir diese auch in mehreren getrennten Lieferungen versenden, wobei wir die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten tragen. Ist jedoch im Online-Shop eines der bestellten Produkte als nicht auf Lager gekennzeichnet und erklärt der Besteller seinen Wunsch nach einer Vorablieferung der auf Lager befindlichen Produkte, trägt er die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten. Die gesetzlichen Rechte des Bestellers in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden dadurch nicht beschränkt.

6. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

7. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

8. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.



IX. Versandart und -dauer, Versicherung und Gefahrübergang

1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.

2. Wird die Ware gemäß den mit dem Besteller getroffenen Vereinbarungen versendet, schulden wir nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von uns genannte Versanddauer (Zeitraum zwischen der Übergabe durch uns an das Transportunternehmen und der Auslieferung an den Bestellern) ist daher unverbindlich.

3. Wird die Ware an den Besteller versandt und wir schulden nur die Versendung, so geht mit der Auslieferung an das Transportunternehmen die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, liefern wir gemäß aktuellen Incoterms CPT („Fracht bezahlt bis Bestimmungsort“).



X. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

2. Der Besteller ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, über das Eigentum an der von uns gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware („Vorbehaltsware“) zu verfügen. Die Verfügung über die Rechtsposition des Bestellers in Bezug auf die Vorbehaltsware (sog. Anwartschaftsrecht) bleibt zulässig, solange der Dritte auf unser Eigentumsrecht hingewiesen wird.,

3. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich und mit Sorgfalt zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

4. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Weiterveräußerung darf jedoch nicht in sanktionierte bzw. Embargo-Länder erfolgen. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.



XI. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff / Herstellerregress / Haftungsbegrenzungen

1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anders bestimmt ist. Hiervon unberührt bleiben die Rechte des Bestellers aus gesondert abgegeben Garantien unsererseits.

2. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

3. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 (zwölf) Monaten ab Lieferung. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Für den Fall, dass es sich um gebrauchte Ware handelt, wird die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten.

6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

9. Unsere Haftung wegen Lieferverzugs ist – ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf einen Betrag von3 % (drei Prozent) des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.

10. Wir haften nicht (gleich aus welchem Rechtsgrund) für Schäden, die bei normaler Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind. Ausgeschlossen ist unsere Haftung außerdem für Schäden aus Datenverlust, soweit diese daraus entstehen, dass die Wiederbeschaffung aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung nicht möglich ist oder erschwert wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.



XII. Sonstige Haftung

1. Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:
a. für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, resultieren,
b. für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten an, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.

2. Die sich gemäß Absatz 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.



XIII. Sonstiges

1. Diese Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.



XIV. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutz-bestimmungen elektronisch gespeichert. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.



XV. Rücknahme und WEEE

1. Gemäß ElektroG nehmen wir unsere Geräte zurück. Sie werden entweder bei uns wiederverwertet oder über ein Recyclingunternehmen nach gesetzlicher Vorgabe entsorgt. Unsere WEEE-Reg.-Nr. lautet: DE78730449.
2. Die in unmittelbarer Verbindung mit der Rücksendung von Elektroaltgeräten entstehenden Kosten, wie z.B. Transportkosten, Einfuhrabgaben, Verzollungskosten und etwaige sonstige logistische Nebenkosten trägt der Besteller selbst. Die Rücksendung der Elektroaltgeräte an uns muss der Besteller eigenständig organisieren. Ebenso ist er für alle Kosten und Aufwendungen verantwortlich, die sich aus seinen Verpflichtungen gem. nachfolgenden Absätzen 3 und 4 ergeben.
3. Für den Fall des Weiterverkaufs hat der Besteller sicherzustellen, dass Dritte, denen er WEEE-Waren verkauft, alle Verpflichtungen aus dem ElektroG und etwaigen landesspezifischen Vorschriften bezüglich der umweltverträglichen Entsorgung von WEEE befolgen.
4. Der Besteller liefert uns für das Verfahren zur Befolgung der Vorschriften für WEEE auf Anforderung diejenigen Daten, Dokumente, Informationen und weitere Hilfestellung, die wir benötigen, um unsere zur Einhaltung von WEEE-Vorschriften eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.



XVI. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall sind beide Vertragspartner verpflichtet, eine neue Vereinbarung zu treffen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.